AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TJ-Systems GmbH

§1 Geltungsbereich

1.1 Die TJ-Systems GmbH, Behaimweg 16, D-22119 Hamburg („TJ-Systems CloudServices“) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, den für einen Dienst geltenden produktspezifischen  Geschäftsbedingungen sowie den Produktscheinen und den darin geregelten Service Levels. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und den produktspezifischen Geschäftsbedingungen, haben die produktspezifischen Geschäftsbedingungen und der Produktschein Vorrang.

1.2 Produktscheine beschreiben die genauen Leistungsmerkmale eines Dienstes und den damit verbundenen Zusatzdiensten. Des Weiteren beinhalten sie die Vertrags- und Abrechnungsmodelle für einen Dienst sowie die vereinbarten Preise.

1.3 Die unter 1.1 angeführten Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen/Produktscheine, haben Geltung auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien.

 

§2 Vertragsschluss, Widerrufsrecht, Leistungsunterbrechung

2.1 Alle Angebote von TJ-Systems CloudServices sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend.

2.2 Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht entweder in der Übermittlung des online erstellten Bestellformulars in schriftlicher Form an TJ-Systems CloudServices oder aber in der Absendung einer elektronischen Erklärung soweit dies im Einzelfall angeboten wird. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 14 Tage gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch TJ-Systems CloudServices auf eine Bestellung des Kunden zustande oder der ersten für den Kunden erkennbaren Erfüllungshandlung von TJ-Systems CloudServices zustande (bspw. Zusendung von Zugangsdaten zum Kundencenter).

2.3 Der Kunde kann über das Kundencenter weitere kostenpflichtige Leistungen beauftragen. Die Bestellung von zusätzlichen Leistungen über das Kundencenter (z.B. weitere E-Mail-Postfächer, FeaturesPacks, zusätzliche Optionen) stellt eine verbindliche Bestellung durch den Kunden dar, die zu einem verbindlichen Vertrag führt. Bestellungen über das Kundencenter unterliegen denen unter Kap. 1 angeführten Geschäftsbedingungen und Produkt-/Leistungsbeschreibungen. Für die Gültigkeit von Leistungsveränderungen und/oder –erweiterungen über das Kundencenter bedarf es keiner weiteren schriftlichen Bestätigung durch den Kunden, diese sind direkt wirksam.

2.4 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von TJ-Systems CloudServices liegende und von TJ-Systems CloudServices nicht zu vertretende Ereignisse, wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, entbinden TJ-Systems CloudServices für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Über den Eintritt des Ereignisses wird TJ-Systems CloudServices den Kunden in angemessener Weise unterrichten. Falls das Ereignis länger als vier Wochen dauert, können beide Parteien die hiervon betroffenen Dienste kündigen.

2.5 TJ-Systems CloudServices ist berechtigt, die Erbringung der Dienste zu unterbrechen, wenn dies erforderlich ist, (i) um gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen Folge zu leisten, oder (ii) zweckmäßige Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung des TJ-Systems CloudServices Equipment oder der Verbesserung der Dienste durchzuführen. Soweit dies möglich ist, wird TJ-Systems CloudServices den Kunden vorab über die voraussichtliche Dauer und den Grund der Unterbrechung unterrichten und dabei bestmöglich auf die Interessen des Kunden Rücksicht nehmen. Es gelten in diesem Zusammenhang ergänzend die dienstespezifischen Service Levels (SLA).

 

§3 Vertragsgegenstand und Vertragsänderung

3.1 TJ-Systems CloudServices betreibt Cloud-Infrastrukturen auf deren Basis sie Cloud-Dienste ihren Kunden anbietet, die diese für ihre eigenen Zwecke mieten können. Die Cloud-Dienste und ihre Leistungsmerkmale, Eigenschaften, zusätzliche Optionen und Preise sind in den Produktscheinen beschrieben. Die Leistungsbereitstellung erfolgt über das Internet. Für den Internet-Zugang des Kunden, ist der Kunde selbst verantwortlich. Dieser ist nicht Leistungsbestandteil. 

3.2 In den Produktscheinen für einen Dienst sind im Rahmen der Service Level Agreements Qualitätsmerkmale der Leistungen hinsichtlich Verfügbarkeit und Performance definiert, die durch TJ-Systems CloudServices im Regelbetrieb sichergestellt werden.

3.3 TJ-Systems CloudServices kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Geschäftsbedingungen für spezifische Dienste, die Produktscheine und Leistungsbeschreibungen, Entgelte, Service Level Agreements sowie Sicherheitsbestimmungen unter der Voraussetzung ändern, dass die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von TJ-Systems CloudServices für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder schriftlich mitgeteilt und aktualisierte Fassungen auf der TJ-Systems CloudServices Website zur Einsicht bereitgestellt.

Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab dem Zugang der Mitteilung den Änderungen ganz oder teilweise schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird das Vertragsverhältnis zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall hat TJ-Systems CloudServices aber das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen ab dem Zugang des schriftlichen Widerspruchs unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich zu kündigen. TJ-Systems CloudServices wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung und die Folgen seines Verhaltens gesondert hinweisen.

3.4 Sollte der Kunde für eine Leistung einen Tarifwechsel durchführen wollen, ist dieser grundsätzlich zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Ein Tarifwechsel für eine Leistung während der Vertragslaufzeit, ist nur möglich sofern die monatliche Grundgebühr des neuen Tarifs höher ist als die monatliche Grundgebühr des Ursprungstarifs und die neue Vertragslaufzeit länger ist als die noch verbleibende Restlaufzeit des bestehenden Vertrags. Der Tarifwechsel auf einen günstigeren Tarif als der Ursprungstarif ist grundsätzlich nicht während der Vertragslaufzeit möglich. Generell ist bei Tarifwechseln, die technische Durchführbarkeit zu beachten. Es gibt bestimmte Tarif- und Produktlinin zwischen denen kein Wechsel möglich ist.

3.5 Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen von TJ-Systems CloudServices, können von TJ-Systems CloudServices jederzeit eingestellt werden. TJ-Systems CloudServices wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

3.6 TJ-Systems CloudServices hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

3.7 Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung TJ-Systems CloudServicess nicht berechtigt, die von TJ-Systems CloudServices bereitgestellten Dienste an Dritte weiter zu vermieten. TJ-Systems CloudServices wird hierzu aber zustimmen, sofern seine eigenen Interessen hiervon nicht berührt werden. Die Haftung für die Drittnutzung übernimmt in jedem Fall der Kunde.

3.8 TJ-Systems CloudServices kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen. TJ-Systems CloudServices hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertragung mitzuteilen.

 

§4 Allgemeine Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde unterstützt TJ-Systems CloudServices bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird TJ-Systems CloudServices hinsichtlich der von TJ-Systems CloudServices zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

4.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

4.3 Für die durch TJ-Systems CloudServices bereitgestellten Leistungen zahlt der Kunde die im Produktschein für das jeweilige Produkt  bzw. die in dem Bestellformular ausgewiesenen Preise.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, die von TJ-Systems CloudServices zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter umgehend zu ändern und streng geheim zu halten und TJ-Systems CloudServices unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, TJ-Systems CloudServices seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie einen Hauptsprechpartner und einen Stellvertreter anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle an TJ-Systems CloudServices mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich über das Kundencenter oder durch schriftliche Mitteilung an TJ-Systems CloudServices per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren. Dies gilt auch für Bankdaten, die für den Lastschrifteinzug benötigt werden, sowie Steuerdaten für den korrekten Ausweis von Umsatzsteuern auf Rechnungen und Gutschriften.

4.6 Veränderungen in den benannten Personen (Hauptansprechpartner, Stellvertreter usw.) hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten der zuvor benannte Ansprechpartner und/oder dessen Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen seiner bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

4.7 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen TJ-Systems CloudServices unverzüglich mitzuteilen.

4.8 Der Ansprechpartner des Kunden und TJ-Systems CloudServices verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

4.9 Der Kunde verpflichtet sich, TJ-Systems CloudServices unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

4.10 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, TJ-Systems CloudServices im Rahmen der Vertragsdurchführung (Postfachdaten, Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese TJ-Systems CloudServices umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass TJ-Systems CloudServices die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

4.11 Sofern der Kunde Dienste von TJ-Systems CloudServices nutzt, die über eine Speicherplatzlimitierung verfügen, z.B. E-Mail-Postfächer, wird er diese regelmäßig auf ausreichenden Speicherplatz überprüfen. Die vollständige Belegung des enthaltenen Speicherplatzes kann zu Fehlfunktionen des jeweiligen Dienstes führen für die TJ-Systems CloudServices nicht verantwortlich ist. Des Weiteren behält sich TJ-Systems CloudServices das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche E-Mail-Nachrichten an den Absender zurück zu senden, soweit die in den jeweiligen Postfach-Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

4.12 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von TJ-Systems CloudServices tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. TJ-Systems CloudServices hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn TJ-Systems CloudServices aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

4.13 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

 

§5 Entgelte und Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Entgeltangaben verstehen sich stets zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

5.2 Die Höhe der vom Kunden an TJ-Systems CloudServices zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Produkttarifs, der im jeweiligen Produktschein definiert ist.

5.3 Alle im Leistungsangebot ausgewiesenen Entgelte sind grundsätzlich im Voraus fällig. Ausgenommen hiervon ist die Vergütung verbrauchsabhängiger Entgelte, die erst mit Rechnungsstellung fällig werden. Die Pauschalen für die Registrierung von Domains beim DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Registry muss TJ-Systems CloudServices selbst im Voraus bezahlen. Unabhängig von der Laufzeit des Vertrags werden daher jeweils am Anfang eines jeden Jahres, in der die Domain für den Kunden registriert ist, die durch die aktuelle Preisliste TJ-Systems CloudServicess ausgewiesenen Jahrespauschalen fällig. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Jahrespauschalen findet nicht statt. 

5.4 Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail an eine durch den Kunden definierte E-Mail Adresse zugestellt. Zusätzlich werden die ausgestellten Rechnungen online im Kundencenter als herunterladbare und ausdruckbare Datei (PDF) eingestellt. Eine Rechnung gilt dem Kunden als zugegangen, wenn sie für ihn im Kundencenter abrufbar oder per E-Mail zugegangen ist und damit in seinen Verfügungsbereich gelangt ist. Es zählt das Ereignis was früher eingetreten ist. TJ-Systems CloudServices bleibt es unbenommen alternativ zur Online-Bereitstellung von Rechnungen die Rechnungsstellung postalisch vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postwege besteht jedoch nur, wenn der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für den postalischen Versand von Rechnungen, Gutschriften usw. berechnet TJ-Systems CloudServices dem Kunden ein Entgelt von € 1,50 je Dokument.

5.5 Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen TJ-Systems CloudServices und dem Kunden besteht sind Rechnung per sofort fällig.

5.6 Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Zugang der Rechnung, schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. TJ-Systems CloudServices wird in den Rechnungen auf die Folgen einer  unterlassenen rechtzeitigen Einwendung nochmals besonders hinweisen.

5.7 Fällige Forderungen werden per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Kunde verpflichtet sich, TJ-Systems CloudServices bei Vertragsunterzeichnung für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der fälligen Entgelte zu erteilen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Scheitert ein Lastschrifteneinzug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet TJ-Systems CloudServices für die Bearbeitung des gescheiterten Lastschrifteneinzugs eine Bearbeitungspauschale von 15,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. TJ-Systems CloudServices bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist, der sodann erstattungsfähig ist.

5.8 Auf Verlangen von TJ-Systems CloudServices wird der Kunde TJ-Systems CloudServices eine schriftliche und unterzeichnete Einzugsermächtigung in Papierform binnen fünf Werktagen zusenden, und die bereits online erteile Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren schriftlich bestätigen.

5.9 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird TJ-Systems CloudServices zunächst die Zahlung anmahnen. TJ-Systems CloudServices ist berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 3,00 € in Rechnung zu stellen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Mahnungen werden stets per E-Mail dem Kunden übermittelt. Zahlt der Kunde auf die Mahnung hin fällige Beträge nicht, ist TJ-Systems CloudServices unbeschadet eigener vertraglicher Ansprüche berechtigt, die vertraglich versprochenen Leistungen so lange einzustellen, bis der Kunde die rückständigen Forderungen gezahlt hat. Diese Regelung gilt insbesondere auch dann, wenn eine Lastschrift von der Bank des Kunden zurückgewiesen wird oder der Abbuchung vom Konto des Kunden widersprochen wird. Während der Phase der Leistungseinstellung aufgrund eines Zahlungsverzugs des Kunden, ist der weiterhin verpflichtet die vereinbarten Entgelte für diese Zeit zu begleichen. 

5.10 Im Falle des Zahlungsverzugs werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§ 247 BGB) belastet. Ist der Kunde Unternehmer, werden Verzugszinsen mit 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinsatz berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt vorbehalten.

5.11 Bestehen für TJ-Systems CloudServices vernünftige Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, so ist TJ-Systems CloudServices berechtigt, die Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung binnen einer angemessenen Frist von höchstens zwei Wochen nicht nach, so kann TJ-Systems CloudServices von dem Vertragverhältnis unbeschadet weiterer Rechte ganz oder teilweise zurücktreten.

5.12 TJ-Systems CloudServices hat das Recht, jedes Jahr die Höhe von Gebühren und Kosten neu zu bestimmen, und zwar in Übereinstimmung mit der prozentualen Preiserhöhung für vergleichbare Dienstleistungen in dem entsprechenden Markt, bezogen auf die vergangenen 12 Monate. Jede weitere Preiserhöhung wird nur dann wirksam, wenn der Kunde dieser Erhöhung nicht innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Gebührenerhöhung schriftlich widerspricht. In diesem Fall wird die betreffende Vereinbarung zum Ablauftag der Erstlaufzeit oder der entsprechenden Verlängerung beendet, und zwar ohne dass dem Kunden dafür weitere Kosten oder Gebühren entstehen. In der Periode zwischen Mitteilung und Beendigung der entsprechenden Vereinbarung werden die Dienstleistungen weiterhin unter den ursprünglich vereinbarten Bedingungen geliefert. Falls der Kunde die Dienstleistungen nach Ablauf der Erstlaufzeit oder einer vereinbarten Verlängerung weiterhin nutzt, wird diese weitere Nutzung als Annahme der Preiserhöhung gewertet. Dies gilt ab Inkrafttreten, gemäß Mitteilung über den Zeitpunkt der Preiserhöhung, und insofern es die gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes zulassen.

5.13 Ist für ein Produkt (produkttarifübergreifend) oder einen speziellen Produkttarif  eine Mengenrabattstaffel vereinbart, so findet die vereinbarte Rabattstaffel automatisch Anwendung. Die relevante Mengenrabattstaffel für einen Abrechnungszeitraum wird ermittelt auf Basis der zum Start des jeweiligen Abrechnungszeitraums tatsächlich angelegten Menge der rabattfähigen Leistungen des betroffenen Produktes bzw. Produkttarifs. Werden während eines Abrechnungszeitraums weitere Leistungen angelegt, so dass eine höhere Mengenrabattstaffel erreicht wird, findet diese höhere Mengenrabattstaffel frühestens Anwendung mit der nächsten Abrechnung.

5.14 Haben die Vertragsparteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der TJ-Systems CloudServices getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der TJ-Systems CloudServices für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

 

§6 Datensicherung und Wiederherstellung

6.1 Sofern in der Leistungsbeschreibung explizit ausgewiesen führt TJ-Systems CloudServices tägliche Datensicherungen durch. Der genaue Umfang der Datensicherung wird in der Leistungsbeschreibung definiert. Sofern keine Datensicherung durch TJ-Systems CloudServices vertraglich vereinbart wurde, ist der Kunde selbst für die Datensicherung verantwortlich. Die Datensicherung hat dann regelmäßig durch den Kunden eigenständig zu erfolgen und darf nicht auf von TJ-Systems CloudServices bereitgestellten Systemen oder Servern abgelegt werden.

6.2 Die Wiederherstellbarkeit von Daten aus den von TJ-Systems CloudServices durchgeführten Backups wird in regelmäßigen Abständen stichprobenartig getestet.

6.3 Die Daten einer von TJ-Systems CloudServices durchgeführten Datensicherung werden genau sieben Kalendertage aufbewahrt und danach unwiederbringlich gelöscht.

6.4 Über den TJ-Systems CloudServices Support kann die Wiederherstellung von Daten aus der von TJ-Systems CloudServices durchgeführten Datensicherung kostenpflichtig beauftragt werden. Die Kosten berechnen sich gemäß aktueller Preisliste und sind durch den Kunden zu tragen.

6.5 Die Wiederherstellung von Daten aus der Datensicherung kann nur innerhalb der Geschäftszeiten beauftragt werden. Die Ausführung des Wiederherstellungsauftrages erfolgt spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Beauftragung der Wiederherstellung.

 

§7 Support

7.1 Der TJ-Systems CloudServices Support ist während der regulären Geschäftszeiten (werktags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr) per Telefon, E-Mail und Fax erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten steht dem Kunden nur Support zur Verfügung, wenn eine entsprechende Serviceoption durch den Kunden gebucht wurde oder diese explizit in dem jeweiligen Angebot genannt wird.

7.2 Kostenpflichtige Supportleistungen werden gemäß gültiger Preisliste nach Aufwand abgerechnet.

 

§8 Rechte

8.1 Soweit TJ-Systems CloudServices ein Werk für den Kunden erstellt gewährt TJ-Systems CloudServices dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

8.2 Erstellt TJ-Systems CloudServices für den Kunden ein Werk, ist eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

8.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. TJ-Systems CloudServices kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

 

§9 Termine

9.1 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Abs. 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

9.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat TJ-Systems CloudServices nicht zu vertreten und berechtigen TJ-Systems CloudServices, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. TJ-Systems CloudServices wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

 

§10 Software

10.1 Wird dem Kunden gemäß Produktschein eine Software überlassen, so gilt die Überlassung für die Laufzeit des Vertrags zum vereinbarten Gebrauch gemäß Produktschein. An der Betriebs- und Anwendungssoftware wird dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist gebunden an das Vertragsverhältnis mit TJ-Systems CloudServices. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ihm eingeräumte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht auf Dritte oder andere als im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellten Dienste zu übertragen. Das eingeräumte nicht ausschließliche Nutzungsrecht wird in den jeweiligen Lizenzbestimmungen der Softwareprodukte geregelt, die Bestandteil dieses Vertrags sind und dem Kunden bei dessen Unterzeichnung vorliegen.

10.2 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses mit TJ-Systems CloudServices erlöschen alle eingeräumte Nutzungsrechte an der bereitgestellten Software und der Kunde ist dazu verpflichtet alle Installationen der bereitgestellten Software zu entfernen und sämtliche Kopien dieser zu löschen, dies gilt insbesondere für Software, die dem Kunden zum Download und zur lokalen Installation bereitgestellt wurde. Auf Anforderung durch TJ-Systems CloudServices wird der Kunde TJ-Systems CloudServices die Löschung der Software schriftlich binnen 7 Werktagen bestätigen.

 

§11 Internetdomains

11.1 TJ-Systems CloudServices stellt für die Nutzung seiner Dienste teils eine zentrale Domain (im Format: paketnummer.zentraledomain.de) für alle Kunden bereit. Die Nutzung dieser Domain für diesen Zweck ist während des Vertrags kostenfrei. Weitergehende oder dauerhafte Nutzungsrechte an dieser Domain erlangt der Kunde nicht. Optional und abhängig vom Dienst kann der Kunde eigene weitere Domains für die Nutzung des Dienstes einrichten. Sofern TJ-Systems CloudServices diese Domains als Mittler für den Kunden registriert oder von einem anderen Provider in die Verwaltung übernimmt (KK) entstehen Domainregistrierungsgebühren gemäß aktueller Domainpreisliste.

11.2 Soweit Gegenstand der Leistungen TJ-Systems CloudServicess auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber der Registry lediglich als Vermittler tätig. Durch Domainvergabe-Verträge wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.

11.3 TJ-Systems CloudServices übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Auftrag des Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain TJ-Systems CloudServicess vergebenen Subdomains.

11.4 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen und Gewissen durch Registrierung und Konnektierung des Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzeswidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde verpflichtet sich, TJ-Systems CloudServices von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung von Domains freizustellen.

11.5 Der Kunde stellt sicher, dass im Falle der Vertragsbeendigung seine Domains unverzüglich in die Verwahrung eines neuen Providers übergehen oder dass er auf die Domain verzichtet. Zum Übergang auf einen neuen Provider kann der Kunde insbesondere einen Antrag auf Konnektivitäts-Koordination (KK-Antrag) stellen. TJ-Systems CloudServices ist berechtigt, KK-Anträgen erst dann stattzugeben, wenn sämtliche offene Forderungen gegenüber dem Kunden beglichen sind.

11.6 Sollte nicht spätestens 30 Tage nach Vertragsende ein KK-Antrag bei TJ-Systems CloudServices eingegangen sein, kann TJ-Systems CloudServices die Domain des Kunden nach seinem Ermessen an die zuständige Registry zurückgeben oder endgültig dekonnektieren.

11.7 TJ-Systems CloudServices ist berechnet einem KK-Antrag nicht stattzugeben, sofern offene Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen.

 

§12 E-Mail-Empfang und –Versand, Verbot und Vertragsstrafe für „Spam“- und „Viren“-E-Mails

12.1 TJ-Systems CloudServices hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden und empfangenden E-Mails zu beschränken. Soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, beträgt die maximale Bruttogröße einer E-Mail 25 MB. Für E-Mails, die den vereinbarten Größenrestriktionen widersprechen, wird der Versand bzw. Empfang verweigert.

12.2 Alle bereitgestellten E-Mail-Dienste beinhalten einen Spam- und Virenschutz, der nicht deaktivierbar ist. Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass alle ein- und ausgehenden E-Mails durch den zentralen Spam- und Virenfilter automatisiert überprüft werden und ggf. als Spam oder Viren erkannte E-Mails zurückweist, als mit einem Vermerk im Betreff als Spam kennzeichnet und in den Spam-Ordner verschiebt oder in der Spam-Quarantäne speichert. Eine Spam-Quarantäne ist nur verfügbar, sofern diese Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist. In der Quarantäne gespeicherte E-Mails werden nach 30 Tagen unwiderruflich gelöscht.

12.3 Der Spam- und Virenfilter wird durch TJ-Systems CloudServices gemanaged. Eine Anpassung des Spam- und Virenfilters durch den Kunden selbst, ist nur möglich, sofern die Leistungsbeschreibung, dies explizit ausweist und innerhalb der dort aufgeführten Grenzen.

12.4 TJ-Systems CloudServices ist aus Sicherheitsgründen dazu berechtigt Änderungen an dem Spam- und Virenfilter ohne Vorankündigung durchzuführen. Nach Durchführung der Änderungen wird TJ-Systems CloudServices den Kunden umgehend informieren.

12.5 Spam- und Virenschutz basiert immer auf statistischen und Näherungsverfahren, wodurch eine Haftung seitens TJ-Systems CloudServices für Schäden aus fälschlicherweise abgelehnten oder falsch deklarierten E-Mails ausgeschlossen ist.

12.6 Der Versand von E-Mails über Systeme bzw. Server TJ-Systems CloudServicess sowie der Versand über Domains, die über TJ-Systems CloudServices registriert sind, ist unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um ein Werbe-E-Mail handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt obwohl diese erforderlich ist (insgesamt nachfolgend als„Spam“ bezeichnet). Der Nachweis einer Einwilligung (vgl. § 7 Abs. 2 UWG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden. Kunden ist auch untersagt mittels über andere Anbieter versandte Spam-E-Mails Inhalte zu bewerben, die unter einer über TJ-Systems CloudServices registrierten Domain abrufbar sind oder die bei TJ-Systems CloudServices gehostet werden.

12.7 Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Kap. 12.6 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Kap. 18.

 

§13 Sperrung von Leistungen

13.1 Liegt nach Einschätzung von TJ-Systems CloudServices offensichtlich ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter vor, das gegen geltendes deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt, kann TJ-Systems CloudServices eine Sperrung der Leistungen vornehmen. TJ-Systems CloudServices setzt den Kunden hierüber in Kenntnis. TJ-Systems CloudServices kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine vertragsstrafenbewährte Unterlassungserklärung gegenüber TJ-Systems CloudServices abgegeben hat sowie für die Zahlung einer hieraus etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe des Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes, beträgt bei Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte oder Wettbewerbsrecht jedoch in der Regel über 5.000 EUR.

13.2 Sollte TJ-Systems CloudServices von Dritten unter Hinweis auf die angeblich rechtliche Unzulässigkeit Nutzung des Dienstes oder einer für den Kunden registrierten oder von ihm genutzten Internetdomain aufgefordert werden, Daten oder Domains vom Abruf durch Dritte auszuschließen, ist TJ-Systems CloudServices berechtigt, den Dienst ganz oder teilweise sofort einzustellen. TJ-Systems CloudServices ist in einem solchen Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich von der Abschaltung zu informieren und ihm die Identität des Dritten, soweit sie bekannt ist, zu offenbaren.

13.3 TJ-Systems CloudServices genügt seinen Mitteilungspflichten, wenn sie die jeweiligen Mitteilungen über eine Sperrung/Entsperrung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse sendet. 

13.4 Für die Sperrung und für die Entsperrung von Leistungen kann TJ-Systems CloudServices jeweils das hierfür vereinbarte Entgelt berechnen (derzeit 50,00 EUR; aktueller Preis ist der allgemeinen Preisliste zu entnehmen).

13.5 Während einer Sperrung ist der Kunde zur Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte gegenüber TJ-Systems CloudServices verpflichtet.

13.6 Soweit TJ-Systems CloudServices von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, das TJ-Systems CloudServices zur Sperrung von Leistungen berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, TJ-Systems CloudServices von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten TJ-Systems CloudServicess. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zu Gunsten, die in die Leistungserbringung involviert sind.

 

§14 Vertragliche Mindestabnahme

14.1 Der Kunde gibt in seiner Bestellung eine Bestellmenge, die die Mindestabnahmemenge ist, die für die gesamte Vertragslaufzeit gilt und nicht unterschritten werden kann. Die Mindestabnahme kann hierbei auf Produktebene und auf Produkttarifebene vereinbart werden. Bei einer Mindestabnahme auf Produktebene werden nur Produkttarife kumuliert, die für die Mindestabnahme auf Produktebene relevant sind. Die relevanten Produkttarife sind explizit in den Produktscheinen ausgewiesen.

14.2 Der Kunde ist bei einem Vertrag mit vereinbarter Mindestabnahme dazu verpflichtet während der Vertragslaufzeit immer mindestens die Entgelte für die Mindestabnahme zu entrichten – auch wenn die Mindestabnahme höher ist als die tatsächlich angelegten Leistungen. Sollten mehr Leistungen angelegt sein als die vereinbarte Mindestabnahme, werden die Entgelte für die tatsächlich angelegten Leistungen abgerechnet.

14.3 Kunden mit vereinbarter Mindestabnahme können Einzelleistungen immer zum Ende eines Kalendermonats unter Wahrung einer Frist von einem Monat kündigen. Es werden jedoch immer mindestens die Gebühren für die Mindestabnahme fällig.

14.4 Sollte eine Mindestabnahme auf Produktebene vereinbart sein, die nicht erfüllt ist, wird die Differenz mit dem günstigsten Produkttarif aufgefüllt, der für die Mindestabnahme relevant ist. Sollte nachträglich eine Leistung eines teureren Produkttarifs angelegt werden, wird der Differenzbetrag zum günstigeren Produkttarif nachberechnet.

 

§15 Berechtigte bei Angeboten für Neukunden

15.1 Berechtigte bei Angeboten für Neukunden sind Personen oder Unternehmen, die innerhalb der letzten 6 Monate bei TJ-Systems CloudServices kein Kunde waren.

 

§16 Vertragliches Rücktrittsrecht

16.1 Der Kunde kann sofern vertraglich eine Rücktrittsfrist vereinbart wurde, innerhalb dieser Rücktrittsfrist von dem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.

16.2 Innerhalb der vereinbarten Rücktrittsfrist beginnend ab Vertragsstart werden für die bereitgestellten Dienste keine wiederkehrenden Grundgebühren berechnet. Sind für einen Dienst verbrauchsabhängige Gebühren vereinbart, werden diese innerhalb der Rücktrittsfrist regulär berechnet. Sollten für die bereitgestellten Dienste Einrichtungsgebühren fällig werden, werden diese erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist berechnet, sofern der Kunde keinen Gebrauch von seinem Rücktrittsrecht gemacht hat.

16.3 Die Erklärung des Rücktritts hat schriftlich (E-Mail, Fax oder Post) zu erfolgen. Der Kunde erhält nach Eingang seiner Rücktrittserklärung bei TJ-Systems CloudServices eine Eingangsbestätigung.

16.4 Erklärt der Kunde gegenüber TJ-Systems CloudServices seinen Rücktritt vom Vertrag, so wird der Rücktritt mit Eingang der Rücktrittserklärung bei TJ-Systems CloudServices sofort wirksam, das Vertragsverhältnis wird aufgelöst und die bereitgestellten Dienste per sofort gelöscht. Die vorherige Erklärung des Rücktritts zum späteren Ende der Rücktrittsfrist ist nicht möglich.

16.5 Sofern der Kunde einen Dienst genutzt hat für den verbrauchsabhängige Gebühren fällig wurden (bspw. Gebühren für SMS- oder Faxversand) werden diese fälligen Gebühren nicht rückerstattet.

16.6 Sollte der Kunde zu einem Vertrag, innerhalb dessen ihm ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird, weitere Leistungen oder Zusatzoptionen vereinbaren, für die ein getrennter Vertrag vereinbart wird, so gilt das Rücktrittsrecht nicht für die separat vertraglich vereinbarten Leistungen oder Zusatzdienste.

 

§17 Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung, Einstellung der Leistung

17.1 Die Vertragslaufzeiten, Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen werden in der Regel im Produktschein beschrieben und mit der Bestellung entscheidet sich der Kunde für ein im Produktschein beschriebenes Vertragsmodell.  Sofern nicht anders vereinbart beträgt die Vertragslaufzeit ein Produkt mindestens 12 bzw. 24 Monate je nach gewähltem Produkttarif und Preismodell und endet immer zum Ende eines Kalendermonats. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Eine Kündigung kann mit Wahrung einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende erfolgen. Der Vertrag endet immer zum Ende eines Kalendermonats. Wählt der Kunde einen Vertrag mit einem Monat Vertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist immer einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.

17.2 Die Kündigung von Einzelleistungen innerhalb eines Vertrags (bspw. zusätzliche Postfächer) kann immer unter Wahrung der jeweiligen Kündigungsfrist zum Vertragsende erfolgen. Der selbst Vertrag bleibt von der Kündigung von Einzelleistungen unberührt.

17.3 Die Kündigung zum jeweiligen Produkttarif zusätzlich gebuchter Optionen, insbesondere Speicherplatzerweiterungen, FeaturePacks, zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.

17.4 Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine ordentliche (fristgerechte Kündigung zum regulären Laufzeitende) kann seitens des Kunden alternativ auch online über das Kundencenter erfolgen, wenn diese Option dem Kunden durch TJ-Systems CloudServices über das Kundencenter angeboten wird.

17.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt für TJ-Systems CloudServices insbesondere vor, wenn (i) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der vereinbarten Vergütung oder für einen länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, welcher der für zwei Monate vereinbarten Vergütung entspricht, in Verzug ist, (ii) der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet ist, (iii) der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt, (iv) der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt und nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch TJ-Systems CloudServices Abhilfe schafft oder (v) der Kunde bei der Nutzung der Dienste gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht.

17.6 Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnis insgesamt oder hinsichtlich eines bestimmten Dienstes, gleich aus welchem Grund, bleibt der Kunde weiterhin verpflichtet, für die bis zu dem Zeitpunkt der Beendigung geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Erfolgt die Kündigung aus einem durch den Kunden zu vertretenden Grund, bleibt der Kunde ungeachtet der Beendigung des Dienstes verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zu dem nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen; dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass TJ-Systems CloudServices durch die vorzeitige Vertragsbeendigung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

17.7 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist TJ-Systems CloudServices zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. TJ-Systems CloudServices ist berechtigt nach Vertragsende umgehend sämtliche auf seinen Servern befindliche Daten des Kunden, z.B. in E-Mail-Postfächern befindlicher E-Mails, CloudServer, zu löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist TJ-Systems CloudServices nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.

 

§18 Vertragsstrafe

18.1 Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Kap. 3.7 und/oder 4.5 und/oder 10.2 und/oder 12.6 dieser Geschäftsbedingungen, kann TJ-Systems CloudServices vom Kunden die Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 5.100 EUR verlangen. Der Kunde kann die Höhe der von TJ-Systems CloudServices im Einzelfall festzusetzenden Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen lassen. Soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Monat als eigenständiger Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt durch die Vertragsstrafe unberührt.

 

§19 Datenschutz

19.1 TJ-Systems CloudServices erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß dem deutschen Datenschutzgesetz (BDSG).

19.2 Die von TJ-Systems CloudServices verarbeiteten Daten werden ausschließlich innerhalb Deutschlands gespeichert und verarbeitet.

19.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Up- und Downloads), von TJ-Systems CloudServices während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis.

19.4 TJ-Systems CloudServices verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. TJ-Systems CloudServices wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als TJ-Systems CloudServices gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

19.5 Dem Kunden ist bekannt, dass die auf den Servern gespeicherten Daten aus technischer Sicht von TJ-Systems CloudServices jederzeit eingesehen werden können. TJ-Systems CloudServices wird diese Daten strengvertraulich behandeln. Zu diesem Zweck ergreift TJ-Systems CloudServices geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um eine Datensicherheit und Vertraulichkeit sicherzustellen, dies umfasst u. a. dass alle Mitarbeiter oder Dritte, die mit der Verwaltung der Infrastruktur in Berührung kommen, vertraglich zu strenger Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet und bzgl. des deutschen Datenschutzgesetzes belehrt sind. Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden. Um dieses Risiko zu verringern empfiehlt TJ-Systems CloudServices ausschließlich eine verschlüsselte Datenübertragung für den Datenaustausch aufzubauen.

 

20 Haftung

20.1 TJ-Systems CloudServices haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TJ-Systems CloudServices nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei grober Fahrlässigkeit haftet TJ-Systems CloudServices gemäß den gesetzlichen Regelungen, bei Vermögensschäden allerdings maximal bis einer Höhe der in § 7 Absatz 2 TKV festgelegten Höchstsätze.

20.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Bei Vermögensschäden ist die Haftungshöhe jedoch auf die in § 7 Absatz 2 TKV festgelegten Höchstsätze beschränkt.

20.3 Die Haftung aus sonstigen Gründen sowie für alle übrigen Schäden, Folgeschäden, mittelbare Schäden oder insbesondere entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

20.4 Bei einem von TJ-Systems CloudServices verschuldeten Datenverlust, haftet TJ-Systems CloudServices ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser Geschäftsbedingungen.

20.5 Wird ein Qualitätsmerkmal der Leistung, die den Service Level Agreements (SLA) der Leistungsbeschreibung/des Produktscheins vereinbart wurde (Verfügbarkeit, Performance usw.) seitens TJ-Systems CloudServices nicht erfüllt, regelt das Service Level Agreement die Zahlung möglicher Gutschriften abschließend. Der Kunde erkennt an, dass diese Gutschriften die einzige und ausschließliche Entschädigung für den Kunden darstellen bei der Nicht-Erfüllung eines solchen Qualitätsmerkmals.

20.6 Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.

20.7 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von TJ-Systems CloudServices.

 

§21 Geheimhaltung, Presseerklärungen

21.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

21.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

21.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

21.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

21.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.

 

§22 Sonstiges

22.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

22.2 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

22.3 TJ-Systems CloudServices ist befugt, die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

 

§23 Schlussbestimmungen

23.1 Alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Dem Schriftformerfordernis genügt die Zustellung per Post, Fax oder E-Mail.

23.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

23.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

23.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

23.5 Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.